Schutzstatus
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und das Artenschutzgesetz der EU stehen für den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
Wer ein geschützes Tier aus dem WA-Anhang I oder EG Anhang A hält, muss nachweisen können, dass es sich dabei nicht um illegale Naturentnahmen handelt.
Desweiteren besteht für viele dieser Tiere auch eine Meldepflicht.
Leider werden geschützte Tiere nicht immer mit geeigneten Dokumenten von Züchtern oder Verkäufern weitergegeben, oft aus Unkenntnis. So können die lokalen Anforderungen eines Züchters anders sein als an Ihrem eigenen Wohnort, wodurch es zu Problemen und Ärger mit der zuständigen Behörde kommt.
Geschützte Arten werden von uns entsprechend transparent und mit Angabe des Schutzstatus in den Artenbeschreibungen gekennzeichnet.
Selbstverständlich erhalten Sie von MEGAZOO beim Kauf solcher Tiere alle entsprechenden Nachweise, um die Legalität zweifelsfrei belegen zu können und - falls eine Meldepflicht vorliegt - das Tier bei der für Sie zuständigen Behörde (variiert nach Bundesland) anzumelden.
Dabei handelt es sich beispielsweise um Zuchtbelege, Herkunftsnachweise oder vom zuständigen Amt selbst ausgestellte Dokumente mit Fotodokumentation.
Eine ausführliche Information zum (kostenlosen) Meldeverfahren erhalten Sie bequem zu jedem Tier in Schriftform dazu!
Helfen Sie mit Ihrer Anmeldung den Naturschutzbehörden illegalen Tierhandel zu unterbinden und die Natur zu schützen!
Artenschutz - Internationale Gesetzgebung (CITES)
CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora)
Wird nach dem Ort seiner Erstunterzeichnung in Washington, D.C. am 3.März 1973 auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt
Ein Abkommen sowie eine internationale Organisation
Kontrolliert den internationalen Handel, um das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu sichern
Wurde 1979 in Bonn und 1983 in Gaborone (Botswana) überarbeitet
Enthält die folgenden 3 Anhänge
Anhang I
Unmittelbar bedrohte Arten: Handelsverbot (Nachzuchten können mit einer Genehmigung erworben und gehalten werden
Anhang II
Schutzbedürftige Arten: Aus- und Einfuhrgenehmigungen sowie der Nachweis über die Unschädlichkeit für den Bestand notwendig
Anhang III
Alle Tier- und Pflanzenarten, für die in einzelnen Ländern besondere Bestimmungen gelten
Artenschutz - Europäische Gesetzgebung
EU-Artenschutzverordnung vom 01.06.1997
Regelt einheitlich die Ein- und Ausfuhr sowie die Vermarktung der betroffenen Tierarten für alle EU-Staaten
Enthält die folgenden 4 Anhänge, die im Wesentlichen den WA-Anhängen ähneln
Anhang A
Alle Arten des WA-Anhang I
Einige Arten aus WA-Anhang II
Arten, die aufgrund der Verwechselbarkeit mit vom Aussterben bedrohter Arten notwendig erscheinen
Anhang B
Alle Arten des WA-Anhang II
Arten, deren Überleben und Fortbestand in den Herkunftsländern gefährdet sein könnte
Arten, die aufgrund der Verwechselbarkeit mit vom Aussterben bedrohter Arten notwendig erscheinen
Arten, die durch das Einbringen in die Lebensräume der EU eine ökologische Gefahr für einheimische Arten darstellen
Anhang C
Alle Arten des WA-Anhang III
Alle Arten des WA-Anhangs I und II, die nicht in den Anhängen A und B erfasst sind
Anlage D
Alle Arten, bei denen der Umfang der Exporte in die EU eine Überwachung rechtfertigt